Abschlüsse und Berechtigungen
Abschlüsse und Berechtigungen
- Mit der Versetzung in die Klasse 10 (EF) ist automatisch ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss erreicht.
- Auch bei einer Nichtversetzung kann dieser Abschluss erreicht sein. Grundlage für die Entscheidung ist die Versetzungsordnung der Hauptschule.
- Ein einmal erreichter Abschluss bleibt auch erhalten, falls am Ende eines Wiederholungsjahres das Notenbild nicht für die Vergabe des Abschlusses ausreichen sollte.
- Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erst am Ende der Einführungsphase der Oberstufe erworben werden.