Informationen und Gedanken aus der Schule (04.09.2020)
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Liebe Eltern! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie angekündigt, haben an unserer Schule Abstimmungsgespräche mit den Vertretern der Schülerinnen und Schüler, der Elternschaft und des Kollegiums stattgefunden, wie mit den von der Landesregierung beschlossenen Regelungen umgegangen werden soll. Demnach gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zwar weiterhin auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude, aber nicht mehr während des Unterrichts.
Die ab dem 01.09.2020 geltenden Regelungen der Coronabetreuungsverordnung haben zu einer Verunsicherung unter Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und auch Eltern geführt. In vielen Gesprächen wurde der Wunsch geäußert, auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. Besonders Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, die unter einer Vorerkrankung leiden, sind besorgt, dass der Schulbesuch nun nicht mehr sicher genug ist. In diesem Fall erwarten wir – wie in unserer Schulgemeinde üblich – Solidarität. Bei uns sollen alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Kolleginnen und Kollegen am Präsenzunterricht teilnehmen können, ohne zu große Angst vor einer Ansteckung zu haben.
Es gilt daher, einen Modus zu finden, der dafür sorgt, dass wir uns alle in der Schule sicher fühlen können und der gleichzeitig ohne größere Belastungen umsetzbar ist. Die Entwicklung der Corona-Situation werden wir weiterhin genauestens beobachten und entsprechend unsere Maßnahmen anpassen.
In der gemeinsamen Beratung und im Austausch vielfältiger Argumente aus unterschiedlichen Blickwinkeln hat sich in den beteiligten Gremien (Schülervertretung, Elternpflegschaft und Lehrerrat) eindeutig der Konsens ergeben, dass das Ende der Pflicht des Tragens der MNB während des Unterrichts zum jetzigen Zeitpunkt als äußerst problematisch angesehen wird. Wir haben auch thematisiert, dass das Tragen einer Maske lästig ist. Unterricht ohne Maske ist leichter. Dennoch erhöht das Tragen einer Maske den Schutz vor einer Infektion.
Deswegen sprechen wir, die Schulleitung und der Eilausschuss der Schulkonferenz, die dringende Empfehlung aus, wegen des erforderlichen gegenseitigen Schutzes die MNB weiterhin während des Unterrichts zu tragen, solange die empfohlenen Abstände nicht eingehalten werden können. Ausnahmen in begründeten Einzelfällen kann es nach Rücksprache mit der Schulleitung geben.
Solange Abstände eingehalten werden können, wenn beispielsweise kleine Kurse oder Lerngruppen in großen Räumen unterrichtet werden, kann die MNB in Klassenräumen selbstverständlich abgelegt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen können gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Vereinbarungen treffen, durch die mehr Freiräume für Zeiten ohne MNB geschaffen werden. Diese Zeiten können beispielsweise dadurch entstehen, dass flexible Unterrichtsunterbrechungen, die sich nicht am Pausenraster unserer Schule orientieren, eingebaut werden, oder dass man den Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts am Fenster eine längere maskenlose „Atempause“ ermöglicht. Auch kann in Phasen von Einzelarbeit, wenn die Raum- und Lüftungssituation dies zulässt, auf eine MNB verzichtet werden.
Im Rahmen von Klassenarbeiten und Klausuren kann auf das Tragen der Bedeckung verzichtet werden. Wenn größere Lerngruppen in kleinen Räumen Klassenarbeiten bzw. Klausuren schreiben, kann mit Rücksprache der Stundenplaner ein größerer Raum belegt werden.
In den wenigen Kursen der Klassen 5-9, in denen Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen zusammenkommen (z. B. Religion), erwarten wir, dass weiterhin eine MNB getragen wird.
Mit dieser Regelung möchten wir erreichen, dass nicht zwangsläufig Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen in Quarantäne müssen, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Testergebnis erhält. Im Falle einer positiven COVID-19-Infektion wird für die Quarantäneanordnung ein größerer Radius gezogen, wenn keine Maske getragen wird. Das bedeutet, dass in solchen Fällen die Anzahl der Personen, die in Quarantäne müssen, ohne getragene Maske höher ausfallen würde.
Die hier ausgeführte dringende Empfehlung gilt zunächst für die kommenden drei Wochen bis zum 25. September. Dann werden wir uns wieder gemeinsam mit Schüler-, Eltern- und Lehrervertretern abstimmen und die dann aktuelle Situation beraten.
Bitte beachten Sie aus der Schulmail vom 31.08.2020 des Ministeriums besonders auch Punkt 10: Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes. Dort heißt es:
„Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern verunsichert, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu berücksichtigen ist.“.
Liebe Eltern, Sie haben uns in den Wochen seit Schulbeginn vielfach signalisiert, wie erleichtert Sie darüber sind, dass Ihre Kinder wieder in die Schule gehen können. Und auch Ihre Kinder freuen sich endlich wieder gemeinsam in der Schule lernen zu dürfen. Dass der Unterricht an unserer Schule weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht durchgeführt werden kann, daran arbeiten wir gerne – gemeinsam mit Ihnen – und bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.
Bitte bleiben Sie alle gesund und optimistisch!
Cornelia Hußmann (stellvertretende Schulleiterin)
Tobias Mattheis (Schulleiter)