Differenzierte Wahlmöglichkeiten
In Klasse 6 stehen als zweite Fremdsprache zur Auswahl: Französisch und Latein. (Die getroffene Wahl ist verbindlich bis zum Abschluss der Klasse 9. Die zweite Fremdsprache tritt als weiteres Hauptfach zu den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik.)
Ab Klasse 9können die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich – Differenzierungsbereich – neue individuelle Schwerpunkte ihrer Schullaufbahn setzen oder bisherige Schwerpunkte vertiefen:
- Im sprachlichen Bereich bieten wir das Fach Spanisch und noch einmal das Fach Französisch (Le français atout cœur, PDF) an. In zumeist sehr kleinen Gruppen werden hier in kurzer Zeit Fremdsprachenkenntnisse erworben. Das Beherrschen moderner Fremdsprachen wird in vielen Berufsfeldern vorausgesetzt.
- In den Gesellschaftswissenschaften hat das Fach Politik – Wirtschaft (Politik (Wirtschaft), PDF) seinen Schwerpunkt im Bereich Wirtschaft. Hier werden nicht nur wichtige Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge vermittelt, sondern auch sozialwissenschaftliche Methoden praktisch erlernt.)
- Das Fach Naturwissenschaften (in der Kombination von Biologie, Physik und Chemie; Naturwissenschaften PDF) schließt an die MINT-Schwerpunktsetzung an, bietet aber auch allen anderen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich neu zu orientieren. Experimentelles Vorgehen steht im Vordergrund. (Detailseite)
- Das Fach Informatik (Informatik, PDF) hat neuerdings eine stärkere mathematische Orientierung und bietet sich für Schülerinnen und Schüler an, die in diesem Bereich ihre Stärken haben.
- Die Fächerkombination Kunst-Geschichte (Detailseite) ist die Möglichkeit, neu erkannte Begabungen zu fördern. Praktisches Arbeiten, Verständnis der Geschichte der Kunst und allgemeine geschichtliche Erkenntnisse, auch abseits von den Pfaden der „großen“ politischen Geschichte, bedingen einander.
Die Wahl ist verbindlich für die Klassen 8 und 9. Es werden je Halbjahr zwei Arbeiten geschrieben, die teils durch andere Formen der Leistungsüberprüfung (z.B.: Facharbeit) ersetzt werden können. Trotz der schriftlichen Leistungsüberprüfungen sind die Fächer dieses Wahlpflichtbereichs keine „Hauptfächer“ im Sinne der Versetzungsordnung.