Informationen zum Schulbetrieb ab dem 26. April 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, 

 

gestern Abend haben wir mit einer neuen Schulmail die Informationen zum Schulbetrieb ab Montag bekommen. Änderungen gehen auf das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) zurück. Das Gesetz führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag gesetzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist der Präsenzunterricht (abgesehen von den Abschlussklassen, bei uns also die Q1) untersagt. Entscheidend ist für uns die Betroffenheit in Bottrop, gültig sind die Werte, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden. Die konkrete Feststellung trifft dabei das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die Zahlen für Bottrop finden Sie hier. 

Da in Bottrop die Inzidenz heute bei 133,5 liegt, setzen wir in der nächsten Woche bis auf Weiteres den Wechselunterricht fort. Auch die weiteren Regelungen (Hygienekonzept, Testpflicht, Abläufe), die wir an unserer Schule getroffen haben, bleiben bestehen. 

 

Liebe Grüße 

Tobias Mattheis und Cornelia Hußmann 

Schulleitung