Schulordnung

Inhalt

 

WIR

… Schülerinnen und Schüler
kommen in die Schule, um zu lernen und um selbständig und verantwortlich handelnde Menschen zu werden.

… Lehrerinnen und Lehrer
setzen unser fachliches Können und unsere menschlichen Qualitäten dafür ein, den Schülerinnen und Schülern Wissen, Arbeitstechniken und die Fähigkeit zum Miteinander zu vermitteln.

… Eltern
unterstützen die Arbeit der Schule. Wir halten unsere Kinder an, zu lernen und die Regeln zu beachten, und wir sorgen für günstige Lernvoraussetzungen.

I. Der Umgang miteinander

Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler gern zur Schule kommen. Das ist eine Voraussetzung für erfolgreiches und angstfreies Lernen und Lehren. Dazu ist ein sorgsamer Umgang miteinander sehr wichtig. Grundlage dafür sind Achtung, Vertrauen und Freundlichkeit.

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, Gerechtigkeit, Solidarität und Mitverantwortung in unserer Schulgemeinschaft umzusetzen.

  • Alle dürfen Gleichbehandlung erwarten. Dabei wird auf besondere Situationen selbstverständlich Rücksicht genommen.
  • Solidarität bedeutet Verbundenheit untereinander. Sie erfordert gegenseitigen Respekt und gegenseitige Unterstützung von Schülerinnen / Schülern, Eltern und Lehrerinnen / Lehrern.
  • Für die Erreichung der gemeinsamen Ziele einer Schule sind alle mitverantwortlich. Das Prinzip der Verantwortung verlangt von allen, für ihr Handeln einzustehen.

 

I.1. Verhalten gegenüber anderen

Wir begegnen einander freundlich und hilfsbereit.

Wir nehmen Rücksicht aufeinander.

Dazu gehört zum Beispiel, andere zu grüßen oder ihnen die Tür aufzuhalten.

Dazu gehört auch, Treppen und Türen für andere freizuhalten.

Wir drängeln und schubsen nicht – insbesondere nicht an den Türen und auf den Treppen.

Wir vermeiden, andere und uns selbst zu gefährden.

Wir achten darauf, niemanden zu verletzen.

Es ist verboten, gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen!

I.2. Konflikte

Meinungsverschiedenheiten, Missverständnisse und Streit kommen im Umgang miteinander immer wieder vor. Wir müssen lernen, damit umzugehen.

Konflikte lösen wir nicht mit Gewalt:
weder körperlich noch seelisch in Form von Mobbing und Hänseleien, sondern durch offene persönliche Gespräche mit den Betroffenen.

Dazu nehmen wir auch die vermittelnde Hilfe Außenstehender in Anspruch. Viele Konflikte lassen sich durch ein Gespräch mit unbeteiligten Mitschülerinnen und Mitschülern lösen.
Besondere Hilfestellung können die Klassenpaten und ausgebildeten Konfliktlotsen leisten.

Auch beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin, den Jahrgangsstufenleitern / -leiterinnen und dem Verbindungslehrer / der Verbindungslehrerin finden Schülerinnen und Schüler Rat und Hilfe in Konfliktsituationen.

Wir alle achten darauf, ob jemand Unterstützung braucht.
Wir schauen nicht weg, wenn wir Ungerechtigkeiten oder Streitigkeiten bemerken, sondern bemühen uns, auszugleichen und zu vermitteln.

Wir sind uns bewusst, dass unser Verhalten von anderen zum Vorbild genommen werden kann.

Wir unterlassen die missbräuchliche Nutzung der elektronischen Medien. Wir werden nicht mit ihnen die Privatsphäre des Einzelnen missachten, andere ohne ihr Einverständnis fotografieren, sie beleidigen, ausgrenzen, mobben, verleumden, verdächtigen oder bedrohen.

Falls es doch geschieht, werden wir mit den Mitteln des Schulgesetzes und des Strafrechts dagegen vorgehen. (Weiteres in II.4)

II. Das Verhalten im Unterricht

II.1. Arbeitsatmosphäre

In der Schule sollen Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und gelernt werden. Wir alle sind mit dafür verantwortlich, dass dies möglich wird.

Wir verpflichten uns zur aktiven Mitarbeit im Unterricht. Wir bringen unsere Kenntnisse und Fähigkeiten ein.

Wir sind uns bewusst, dass Lehrer und Lehrerinnen den Lehrstoff vermitteln, dass aber für ein erfolgreiches Arbeiten die eigene Bereitschaft zum selbständigen Lernen unerlässlich ist.

Wir wissen, dass Schulunterricht gemeinsames Entdecken und Arbeiten bedeutet.

Wir helfen unseren Mitschülerinnen und Mitschülern und unterstützen die Unterrichtsarbeit des Lehrers bzw. der Lehrerin.

Wir sorgen dafür, dass zu Beginn der Stunde unsere Arbeitsmaterialien vollständig auf dem Tisch bereit liegen, damit wir keine Zeit verlieren.

Wir tragen durch das Übernehmen kleinerer Aufgaben zum Gelingen des Unterrichts bei (z.B. Tafel- und Ordnungsdienst, Klassenbuchführung u.ä.).

Wir wissen, dass undiszipliniertes, störendes Verhalten den Lernerfolg stark beeinträchtigt.

Alle haben ein Anrecht auf guten Unterricht.

Alle haben ein Anrecht auf die Disziplin des anderen.

Wir sind aufmerksam und arbeiten mit, so dass alle etwas von der Unterrichtsstunde haben.

Wir hören den anderen zu und lassen sie ausreden, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Wir schaffen uns eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

Was uns oder andere ablenkt oder stört, unterlassen wir.

 

II.2. Essen und Trinken im Unterricht

Zum Essen und Trinken sind vor allem die Pausen und andere unterrichtsfreie Zeiten da. Darüber hinaus ist Trinken im Unterricht erlaubt, sofern es sich um geeignete Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtsaftschorlen o.ä.) in verschließbaren Behältnissen (kein Glas, keine Thermoskannen) handelt und es den Unterricht nicht stört. Heißgetränke bzw. offene Getränkebehältnisse dürfen nur außerhalb der Unterrichtsräume mitgebracht werden.

Die Lehrer und Lehrerinnen dürfen diese Freiheit gegebenenfalls einschränken. Wenn das Trinken den Unterricht stört, kann es vom jeweiligen Fachlehrer bzw. von der jeweiligen Fachlehrerin in der Stunde untersagt werden.

In entsprechenden Fachräumen mit verschärften Sicherheits- und Raumregeln (Biologie-, Physik-, Chemie-, Computer-, Musik-Räume) ist Essen und Trinken auch weiterhin nicht erlaubt.

II.3. Pünktlichkeit

Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht, denn alle, die zu spät kommen, stören die anderen in ihrer Arbeit oder beeinträchtigen den Unterrichtsverlauf.

Sollte zehn Minuten nach Beginn der Stunde der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin nicht in der Klasse sein, meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin dies dem Sekretariat.

Wir erwarten von allen Schülern und Schülerinnen, dass sie sich ruhig im Klassenraum verhalten, auch wenn die Lehrkraft nicht anwesend ist.

Wir Eltern sorgen dafür, dass unsere Kinder pünktlich, ausgeruht und gut vorbereitet zur Schule kommen.

II.4. Mobiltelefone und Smartphones

Vorbemerkung:

In der heutigen Zeit gehören Smartphones und andere elektronische Kommunikationsmedien zum Alltag, ihr Nutzen wird immer vielseitiger. Die Möglichkeiten, die Smartphones und andere elektronische Kommunikationsmedien bieten, bergen aber auch Gefahren für das Miteinander an unserer Schule.

Deshalb wurde die Handyregelung am Heinrich-Heine-Gymnasium im Sommer 2018 in einem partizipativen Prozess zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern erstellt. Sie soll Schutzräume schaffen und die positiven Nutzungsmöglichkeiten verstärken. Denn wir möchten und sind uns einig, dass

  • wir miteinander respektvoll umgehen und die Privatsphäre aller Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrerinnen und Lehrer akzeptieren und Verletzungen ggf. einer Vertrauensperson melden.
  • sich alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer an unserer Schule wohlfühlen und in einer geschützten und ruhigen Atmosphäre lernen und lehren können.
  • ein sinnvoller Umgang mit Smartphones und anderen elektronischen Kommunikationsmedien gelernt wird.

 

Als Schulgemeinschaft haben wir uns auf folgende Regelungen zur Handynutzung geeinigt:

  1. Allgemeine Regelungen

Beim Betreten des Schulgeländes und -gebäudes schalten wir alle Smartphones, Mobiltelefone und weitere private elektronische Geräte aus oder stellen sie lautlos und verstauen sie in der Tasche. Bei einer Übertretung der Regelung werden die entsprechenden Gegenstände von dem Lehrer oder der Lehrerin einbehalten (gem. §53 Abs. 2 SchulG) und können nach Unterrichtsende bei der Schulleitung abgeholt werden.

Die Aufnahme und Verbreitung von Fotos, Videos oder Tondokumenten ist ohne Einverständnis des Aufgenommenen und ohne Auftrag durch eine Lehrerin oder einen Lehrer grundsätzlich verboten, um Persönlichkeitsrechte und die Rechte am eigenen Bild und Wort nicht zu verletzen. Verstöße gegen diese Regelung können mit Ordnungsmaßnahmen (vgl. §53 SchulG) und ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen sanktioniert werden.

Für die Kommunikation untereinander wissen wir, dass absichtliche Beleidigungen, Drohungen, Bloßstellungen oder Belästigungen (Cybermobbing) verboten sind und neben erzieherischen Maßnahmen auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

  1. Nutzung in unterrichtsfreien Zeiten auf dem Schulgelände

Für die Sekundarstufe I ist auch in unterrichtsfreien Zeiten und Pausen eine Nutzung des Smartphones und anderer elektronische Kommunikationsmittel nicht gestattet (vgl. Punkt 1). Notfallanrufe können vom Sekretariat oder mit Hilfe und Erlaubnis der Fachlehrerin oder des Fachlehrers erledigt werden.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Smartphone und andere elektronische Kommunikationsmittel in der unterrichtsfreien Zeit und in den Pausen in vorgegebenen Bereichen des Schulgebäudes (Oberstufenaufenthaltsraum, SV-Raum, Flur vor dem Oberstufenbüro und den Unterrichtsräumen), aber nicht auf dem Pausenhof nutzen. Zusätzlich ist die Nutzung in der Mensa für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in Freistunden erlaubt. Dabei gilt für sie aber weiterhin das Verbot der Aufnahme von Fotos, Videos oder Tondokumenten. Zudem verpflichten sie sich zu einem verantwortungsbewussten Umgang, vor allem bei der Nutzung von Kommunikationsapps.

  1. Regelungen bei Prüfungen

Zur Vermeidung von Störungen und Täuschungshandlungen schalten wir alle Smartphones, Mobiltelefone, Smartwatches und andere elektronische Kommunikationsmittel aus und legen sie am Pult ab. Eine Übertretung dieser Regelung kann als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet und mit Ordnungsmaßnahmen (vgl. §53 SchulG) sanktioniert werden.

  1. Nutzung im Fachunterricht

Nach ausdrücklicher Genehmigung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers ist die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Kommunikationsmedien als Arbeitsmedium (z.B. als Messgerät, zur Dokumentation von Arbeitsergebnissen, zur Organisation des Unterrichts oder von Unterrichtsergebnissen, …) möglich.

  1. Nutzung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Wandertagen, Exkursionen, Klassen- und Studienfahrten) klären die Lehrerinnen und Lehrer zusammen mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern die Nutzung und stellen individuelle Regeln auf.

 

Die Lehrerinnen und Lehrer setzen die Regelung um und sind ihrerseits Vorbilder in der Handynutzung.

Diese Handyregelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft. Sie wird zunächst als Testregelung beschlossen und am Ende des Schuljahres evaluiert.

II.5. Unterrichtsversäumnis

Kann jemand nicht am Unterricht teilnehmen, wird vor Beginn des Unterrichts die Schule informiert  (Tel. 02041 / 1 82 58 – 12).
Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit meldet sich der Schüler / die Schülerin beim Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin und im Sekretariat.
Für jedes Fehlen ist eine schriftliche Mitteilung über Grund und Dauer umgehend vorzulegen.
Bei absehbarem Fehlen ist vorher ein Antrag auf Beurlaubung einzureichen.
Beurlaubungsanträge und ärztliche Bescheinigung sind in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen, damit sichergestellt ist, dass auch die Erziehungsberechtigten von den Fehlstunden Kenntnis haben.

Bei Verletzungen und Unwohlsein wenden wir uns an die unterrichtende oder aufsichtsführende Lehrkraft, das Sekretariat oder bei kleineren Verletzungen auch an die Schulsanitäter.

II.6. Hausaufgaben

Alle Schüler sind verpflichtet, die Hausaufgaben selbständig, vollständig und termingerecht anzufertigen. Es gehört auch zu den häuslichen Aufgaben, den Unterrichtsstoff nachzuarbeiten und das Erlernte einzuüben.

II.7. Ruhe im Schulgebäude

Alle sollen in Ruhe arbeiten können. Deshalb verhalten wir uns im gesamten Gebäude und auf dem Schulhof während der Unterrichtszeit ruhig. Laufen, lautes Reden, Rufen oder andere störende Geräusche sind zu unterlassen.

II.8. Vertretungsunterricht

Die Vertretungsstunde ist eine Unterrichtsstunde, die in der Regel vom Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin vorbereitet und überprüft sowie vom Vertretungslehrer bzw. der Vertretungslehrerin durchgeführt wird.  Daher sind alle notwendigen fachspezifischen Unterrichtsmaterialien mitzubringen.

Oberstufenschülerinnen und –schüler erkundigen sich bei Unterrichtsausfall nach den zu erledigenden Aufgaben in der Ablage vor dem Schülersekretariat und informieren die anderen Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer.

 

III. Der Umgang mit schulischen Einrichtungen und privatem Eigentum

Eine gepflegte Umgebung trägt sehr viel zu einer positiven Atmosphäre und zum Wohlgefühl aller bei. Jeder und jede ist als Mitglied der Schulgemeinschaft dafür verantwortlich.

Mit schulischem Eigentum gehen wir pfleglich um. Wir behandeln das Schulgebäude mit seiner Einrichtung und die uns anvertrauten Arbeitsmaterialien (z.B. Bücher, Computer u.ä.) sorgsam und beschädigen nichts.

Für unsere Unterrichtsräume sind wir selbst verantwortlich und hinterlassen sie ordentlich.

Abfälle, auch Kaugummi, werfen wir in Papierkörbe und Müllcontainer.

Selbst verursachte Verschmutzungen beseitigen wir sofort.

Beschädigungen melden wir umgehend dem Klassenlehrer/ der Klassen-lehrerin bzw. dem Hausmeister, damit sie repariert werden können.

Nach Schluss der jeweiligen Unterrichtsstunde und insbesondere am Ende des Unterrichtstages werden der Unterrichtsraum aufgeräumt, die eventuell veränderte Tischordnung in die ursprüngliche Form zurückgestellt, die Stühle hochgestellt, die Tafel gereinigt, die Fenster geschlossen und der Raum gefegt. Dazu ist in der Klasse ein Ordnungsdienst einzurichten.

Für die Sauberhaltung des Schulgeländes ist zunächst jeder selbst verantwortlich. Für die Beseitigung der dennoch auf dem Hof entstehenden Abfälle ist ein Ordnungsdienst (im Wechsel der Klassen) eingerichtet. Hieran haben sich alle zu beteiligen.

Wir achten darauf, die Toilettenräume sauber zu hinterlassen. Mutwillige Verschmutzungen und Zerstörungen sind kein Spaß, sondern schädigen uns alle.

Schäden melden wir umgehend.

Auch mit privatem Eigentum gehen wir achtsam um. Alle haben das Recht, mit vollständigem und unbeschädigtem Eigentum nach Schulschluss wieder nach Hause zu gehen.

Wer etwas beschädigt oder beschmutzt, beseitigt den Schaden selbst oder kommt dafür auf. Fundsachen bringen wir zum Hausmeister oder ins Sekretariat.

Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Haftung; die Versicherung der Stadt erstattet keinen Verlust.

IV. Das Verhalten während der Pausen, inklusive Mittagspause

Wir brauchen die Pausen, um uns zu erholen. Auch in den Pausen ist unser Verhalten durch Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft geprägt.

Der Unterricht wird weder vorzeitig beendet noch in die Pausenzeit hineingezogen. Die Klassen- und Fachräume werden nach Beendigung der Unterrichtsstunde abgeschlossen.

Grundsätzlich verbringen alle Schülerinnen und Schüler die Pausen auf dem Schulgelände.

Nur Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen das Gelände verlassen.

Zum Pausenbereich zählt:

  • der Pausenhof zwischen dem A- und B-Gebäude sowie
  • die Anlage vor dem B-Gebäude bis zum Bürgersteig an der Gustav-Ohm-Straße und bis zur Turnhalle.

Wir respektieren die Begrenzungen des Schulgeländes und die besondere Zuordnung einzelner Bereiche (Spiel- und Sportbereich, Ruhezone…).

Bei schlechtem Wetter betreten wir die Rasenflächen nicht.
Bei Regen verbringen wir die Pausen in den Eingangsbereichen des A- und B-Gebäudes.

Ausnahmen gelten für die Sekundarstufe II.

Die Toiletten und die Fahrradräume sind keine Aufenthaltsräume.

Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer sind während der Pausen erreichbar und sorgen mit dafür, dass die Regeln eingehalten werden.

Bei den Pausenaktivitäten achten wir stets darauf, dass niemand beeinträchtigt oder gar verletzt wird (z.B. durch Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen).

Darum sind beim Ballspielen auf dem Pausenhof nur sog. Softbälle gestattet. Insbesondere bei der Benutzung der Spielgeräte auf dem Schulhof nehmen wir Rücksicht aufeinander.

In der Cafeteria und am Kiosk drängeln wir nicht, sondern warten, bis wir an der Reihe sind.

Während der Fünf-Minuten-Pausen wechseln die Schülerinnen und Schüler ggf. zügig die Unterrichtsräume oder bleiben in den Klassenräumen und verhalten sich ruhig (kein Toben im Klassenraum und auf den Fluren).

Für den Aufenthalt in der Cafeteria gibt es besondere Regeln, damit wir alle uns dort wohl fühlen können und auch auf die berechtigten Anliegen des Betreibers Rücksicht nehmen.

WIR

  • achten alle darauf, dass sich alle gemeinsam an diese Regeln halten.
  • stellen uns zur Essensausgabe in einer Reihe an und drängen uns nicht vor und schubsen niemanden.
  • nutzen die Tische in der Kernzeit des Mittagsessen von 12.45 Uhr bis 13.50 Uhr nur zum Essen und Trinken.
  • verlassen die Cafeteria in dieser Kernzeit ausschließlich durch den dafür vorgesehenen seitlichen Ausgang zum Schulhof.
  • räumen das benutzte Geschirr vollständig auf und stellen es an den vorgesehenen Abstellflächen ab.
  • sorgen selbst für Sauberkeit an unseren Tischen.
  • stellen die Stühle wieder ordentlich zurück.
  • nehmen weder Geschirr (insbes. Tassen) noch Besteck aus der Kantine mit.
  • gehen höflich und freundlich miteinander um.
  • verhalten uns ruhig.
  • zeigen manierliche Tischsitten.

Besuchern der Cafeteria, die gegen die Regeln der Cafeteriaordnung wiederholt oder in grober Weise verstoßen, kann das Betreten der Cafeteria zeitweise oder sogar gänzlich untersagt werden.

Während der Mittagspause besteht die Möglichkeit, an verschiedenen Übermittagsangeboten teilzunehmen. Schüler und Schülerinnen, die diese Angebote nicht nutzen bzw. auf ihr Angebot warten, halten sich in den dafür vorgesehenen Räumen in der 2. Etage im B-Gebäude auf.

Wer über Mittag nach Hause geht, muss sich jeweils bis spätestens 14 Tage nach Beginn des Halbjahres durch die Eltern abmelden lassen (Formulare sind im Schülersekretariat abzuholen und wieder abzugeben).

V. Nikotin, Alkohol und andere Drogen

Wie in allen Schulen gilt auch in unserem Gymnasium im Gebäude und auf dem Außengelände ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.

Das Rauchen hat eine weitreichende Ordnungsmaßnahme auf der Grundlage des Schulgesetzes zur Folge.

Dies betrifft auch E-Zigaretten und andere Formen des Rauchens.

Volljährige Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Schulgeländes rauchen, haben den von ihnen genutzten Bereich sauber zu hinterlassen.

Der Konsum und die Weitergabe von Suchtmitteln aller Art werden mit allen Mitteln des Schulgesetzes und des öffentlichen Rechts geahndet.

Über einen begrenzten Ausschank alkoholhaltiger Getränke im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen (z.B. Abiturfeier) entscheidet der Schulleiter.

 

VI. Unsere Fahrzeuge

Auch bei der An- und Abfahrt gelten unsere Prinzipien der Verantwortung füreinander und der Rücksichtnahme aufeinander.

Wir alle benutzen unsere Fahrzeuge so und stellen sie so ab, dass niemand behindert oder gefährdet werden kann.

Die Fahrräder stellen wir nur in den Fahrradkellern oder den Fahrradständern ab.

Die Gehwege bleiben in jedem Fall frei.

Wir fahren nur auf den dafür vorgesehenen Wegen, nicht im Fußgängerbereich oder über den Rasen.

Auf den Rampen zum Fahrradkeller schieben wir die Räder.

Die Autos parken wir auf dem Schulgelände nur in den markierten Parkboxen, wobei wir auf Platz sparendes Parken achten.

Der untere Parkplatz ist ausschließlich dem Personal der Schule vorbehalten.

In den Zufahrten herrscht morgens besonders reger Verkehr.

Damit niemand gefährdet wird, lassen wir uns dort nicht absetzen.

Wir beachten, dass für die Gustav-Ohm-Straße als Fahrradstraße besondere verkehrsrechtliche Regelungen gelten.

 

VII. Für den Fall, dass…

Regeln machen nur einen Sinn, wenn sie eingehalten werden.
Dennoch kommt es vor, dass gegen Vereinbarungen verstoßen wird.

Dies hat Konsequenzen. Sollten Hinweise auf eindeutiges Fehlverhalten und Gespräche hierüber nicht zur erforderlichen Verhaltensänderung führen, dann greifen die in der Allgemeinen Schulordnung des Landes NRW bzw. die in der Nachfolgeregelung vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 53; einzusehen unter diesem Link).

Fluchträume – Verhalten bei Bränden

Ohne den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, ist unverzüglich Alarm zu geben.

Feuerwehr und Polizei sind unverzüglich zu verständigen.

Das Schulgebäude wird klassen-  bzw.  kursweise unter Aufsicht der Lehrkräfte verlassen. Auf größte Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit keine Panik entsteht.

Kleidungsstücke und Lernmittel können nur mitgenommen, wenn die Räumung der Gebäude dadurch nicht verzögert wird.

Die Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, dass niemand – auch nicht in Nebenräumen – zurückgeblieben ist. Fenster und Türen sind zu schließen, die Raumbeleuchtung ist auszuschalten.

An der Sammelstelle  (für Personen aus dem A-Gebäude: zwischen Aula und Turnhalle; für Personen aus dem B-Gebäude: vor der Aula) stellt jede Lehrkraft fest, ob ihre Klasse bzw. ihr Kurs vollzählig ist.

Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht in ihren Räumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der Gefahr möglichst weit entfernt ist.

In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.

Auf jeden Fall gilt: In Notsituationen ist keine Zeit für Diskussionen.

Anweisungen sind unverzüglich zu befolgen.

 

Nachwort des Schulleiters

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern, Kolleginnen und Kollegen!

Eine Gemeinschaft lebt von gemeinsamen Zielen, Überzeugungen und Vereinbarungen. Nur wenn Vereinbarungen und Regeln über das Leben miteinander und den Umgang untereinander gemeinsam gefunden, formuliert und umgesetzt werden, stehen diese auf einer tragfähigen Basis. Dann stützen und fördern sie die Gemeinschaft.

Im vergangenen Schuljahr wurde unsere Schulordnung im Rahmen der Arbeiten am Schulprogramm unserer Schule überarbeitet. Es wurden Ergänzungen zum Offenen Ganztag an unserer Schule neu formuliert und in die Schulordnung aufgenommen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der bisher gültigen Schulordnung sind Abschnitte neu und klarer formuliert worden. Allen, die daran beteiligt waren, danke ich für die engagierte Arbeit.

Diese überarbeitete Schulordnung ist gültig mit Beginn des Schuljahres 2017/2018, also ab dem 30. August 2017. Wir alle werden mit dieser überarbeiteten Schulordnung Erfahrungen machen. Jeder ist aufgefordert, Verbesserungsvorschläge einzubringen oder auf Unstimmigkeiten und Fehlendes aufmerksam zu machen.

Bottrop, 14. Juli 2017
T. Mattheis, OstD

 

DieSchulordnung Stand Juli 2017
Die Einverständniserklärung als PDF-Datei