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Die Mittelstufe am HHG

Individuelle Förderung durch differenzierte Wahlmöglichkeiten

Das Heinrich-Heine-Gymnasium möchte insbesondere in der Mittelstufe (Klasse 6 - Klasse 9) mit seinen vielfältigen Angeboten und Wahlmöglichkeiten möglichst viele Begabungen fördern. – Alle Schülerinnen und Schüler haben in der Wahl  die Möglichkeit einer Neuorientierung, wenn andere Begabungen oder Interessen erkennbar werden.

Die Mittelstufe am HHG

Differenzierte Wahlmöglichkeiten

Ab Klasse 6

In Klasse 6 stehen als zweite Fremdsprache zur Auswahl: Französisch und Latein.
Die getroffene Wahl ist verbindlich bis zum Abschluss der Klasse 9. Die zweite Fremdsprache tritt als weiteres Hauptfach zu den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik.


Ab Klasse 9

Ab Klasse 9können die Schülerinnen und Schüler  im Wahlpflichtbereich – Differenzierungsbereich – neue individuelle Schwerpunkte ihrer Schullaufbahn setzen oder bisherige Schwerpunkte vertiefen:

  • Im sprachlichen Bereich bieten wir das Fach Spanisch und noch einmal das Fach Französisch an. In zumeist sehr kleinen Gruppen werden hier in kurzer Zeit Fremdsprachenkenntnisse erworben. Das Beherrschen moderner Fremdsprachen wird in vielen Berufsfeldern vorausgesetzt.
  • In den Gesellschaftswissenschaften hat das Fach Politik – Wirtschaft seinen Schwerpunkt im Bereich Wirtschaft. Hier werden nicht nur wichtige Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge vermittelt, sondern auch sozialwissenschaftliche Methoden praktisch erlernt.
  • Das Fach Naturwissenschaften (in der Kombination von Biologie, Physik und Chemie) schließt an die MINT-Schwerpunktsetzung an, bietet aber auch allen anderen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich neu zu orientieren. Experimentelles Vorgehen steht im Vordergrund. 
  • Das Fach Informatik hat neuerdings eine stärkere mathematische Orientierung und bietet sich für Schülerinnen und Schüler an, die in diesem Bereich ihre Stärken haben.
  • Die Fächerkombination Kunst-Geschichte ist die Möglichkeit, neu erkannte Begabungen zu fördern. Praktisches Arbeiten, Verständnis der Geschichte der Kunst und allgemeine geschichtliche Erkenntnisse, auch abseits von den Pfaden der „großen“ politischen Geschichte, bedingen einander.

Die Mittelstufe am HHG

Versetzungsordnung und Nachprüfung

Die Versetzung in die Klassen 7 – 9 und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist in § 20 und 26 der APO-S I geregelt:

Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt:

  • wenn alle Noten ausreichend oder besser sind,
  • wenn eine mangelhafte Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik, erster und zweiter Fremdsprache (Fächergruppe 1) durch eine mindestens befriedigende Leistung in dieser Fächergruppe ausgeglichen wird,
  • wenn die Leistungen in nicht mehr als einem der übrigen Fächer (Fächergruppe 2) nicht ausreichend sind,
  • wenn zwei nicht ausreichende Leistungen in einem Fach der Fächergruppe 2

(darunter darf auch 1 x „ungenügend“ sein) wenn durch mindestens ein „Befriedigend“  in einem beliebigen Fach ausgeglichen wird.

Ab Klasse 7 ist eine Nachprüfung möglich. (§ 22 APO-S I)

  • Voraussetzung: Die Verbesserung in einem einzigen Fach von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ führt zum Erfüllen der Versetzungsbedingungen.
  • Kommen mehrere Fächer in Betracht, so wählt der Schüler oder die Schülerin das Prüfungsfach.
  • Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (15 Minuten), ggf. aus einer praktischen Prüfung, evtl. verbunden mit einer mündlichen Prüfung (möglich in: Kunst, Musik, Sport, Naturwissenschaften),
  • in schriftlichen Fächern auch aus einer schriftlichen Prüfung (im Umfang einer Klassenarbeit in der jeweiligen Jahrgangsstufe).
  • Gegenstand der Nachprüfung ist der Stoff des letzten Schulhalbjahres.
  • Prüfer bzw. Prüferin ist i. d. R. die Fachlehrkraft des letzten Schulhalbjahres.
  • Absprachen zu konkreten Themen sind unzulässig. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.

Die Mittelstufe am HHG

Abschlüsse und Berechtigungen

  • Mit der Versetzung in die Klasse 10 (EF) ist automatisch ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss erreicht.
  • Auch bei einer Nichtversetzung kann dieser Abschluss erreicht sein. Grundlage für die Entscheidung ist die Versetzungsordnung der Hauptschule.
  • Ein einmal erreichter Abschluss bleibt auch erhalten, falls am Ende eines Wiederholungsjahres das Notenbild nicht für die Vergabe des Abschlusses ausreichen sollte.
  • Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann erst am Ende der Einführungsphase der Oberstufe erworben werden.

Die Mittelstufe am HHG

Ansprechpartner

Kalipke, Sina

 kalipke@hhg-bottrop.de

Fächer:

Französisch, Geschichte

Aufgaben:

Team Mittelstufe, Fachvorsitz Französisch, Frankreichaustausch

Lensing, Maike

 lensing@hhg-bottrop.de

Fächer:

Englisch, Französisch, Philosophie

Aufgaben:

Team Mittelstufe, Fachvorsitz Englisch, Team Heine Goes Green

Rübel, Thomas

 ruebel@hhg-bottrop.de

Fächer:

Französisch, Lateinisch

Aufgaben:

Mittelstufenkoordination, Schulfahrten